Gefühlt werden mittlerweile sämtliche Handlungen, die man unternimmt von der DSGVO überschattet. Seitenlange Erklärungen zur Speicherung der persönlichen Daten müssen durchgelesen und zugestimmt werden, bevor man den „Jetzt Kaufen“ für den roten Pullover klicken darf, den man mal eben schnell bestellen wollte.
Doch, was genau bedeutet das für euch? Wie setzt man einen Cookie-Hinweis auf der Webseite richtig?
Nur wenige Leihen machen sich die Mühe und lesen sich die DSGVO komplett durch. Daher greifen viele Betreiber u.a. auf fertige Skripte zurück - meist kostenlose Plug-Ins, die im Netz zu finden sind. Nicht alle aber erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen.
Und so poppen überall zahlreiche Cookie-Hinweise auf und weisen uns mit einem 2-Zeiler darauf hin, dass selbige auf der Webseite verwendet werden, auf der man sich gerade befindet. Mit einem weiteren Link zu deren Datenschutzerklärung und einem „OK“- oder „Ich stimme zu“-Button sollte bitte dies vom User akzeptiert werden.
Einige Webseitenbetreiber handhaben es lieber nach dem § 15 Abs. 3 Telemediengesetz (TMG). Denn danach reicht es aus, den Nutzer lediglich zu unterrichten und auf ein Widerspruchsrecht hinzuweisen. Das kann z. B. mittels eines Links auf die Datenschutzerklärung erfolgen.